Barrierefreiheits­stärkungsgesetz

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Barrierefreiheit bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu digitalen Angeboten, sondern hat auch Vorteile für Unternehmen:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Eine barrierefreie Website kann von mehr Menschen genutzt werden, einschließlich älterer Personen und solcher mit temporären Einschränkungen.
  • Verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Klare Navigation, verständliche Texte und anpassbare Inhalte erleichtern die Bedienung für alle Nutzer.
  • Rechtliche Sicherheit: Unternehmen vermeiden Bußgelder und negative Konsequenzen, indem sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten.
Unternehmen sollten spätestens jetzt beginnen, ihre Websites und Dokumente entsprechend anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gesetzestexte und eine komplexe Beschreibung dieser Maßnahmen ist bei der IHK München verfügbar und bietet weitere Hilfestellungen.

Barrierefreiheit im elektronischen Geschäftsverkehr: Anforderungen und Umsetzung

Der elektronische Geschäftsverkehr (E-Commerce) bringt besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit mit sich, insbesondere für Endkonsumenten (B2C). Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Angebote für alle Nutzergruppen zugänglich sind. Dies schließt Menschen mit Behinderungen ein. Dies schließt Menschen mit Behinderungen ein. Folgende Anforderungen und Vorgaben gelten dabei:

Wahrnehmbarkeit

  • Textalternativen: Bilder, Grafiken und andere visuelle Inhalte müssen mit alternativen Texten versehen sein. Logos und Bedienelemente sollten mit Ziel und Funktion gekennzeichnet sein. Reine Layout-Elemente erhalten ein leeres Attribut.
  • Medien: Zeitbasierte Medien wie Videos müssen Alternativen wie Untertitel (z. B. im VTT-Format) und Textbeschreibungen haben.
  • Kontrast: Inhalte müssen ausreichend Kontraste aufweisen, Schriftgröße mindestens 18 px, und Textabstände sowie Schriftarten sollten auch bei Sehschwäche gut lesbar bleiben.
  • Dynamische Inhalte: Pop-ups und Slider müssen wahrnehmbar und mit Screenreadern zugänglich sein.

Bedienbarkeit

  • Navigation: Die gesamte Website, einschließlich Cookie-Banner, muss vollständig über die Tastatur bedienbar sein. Navigationselemente wie ARIA-Labels und sinnvolle Sprungmarken helfen Nutzern, sich zurechtzufinden.
  • Interaktion: Buttons sollten beschreiben, was passiert, wenn sie angeklickt werden, statt allgemeiner Begriffe wie „Hier klicken“.
  • Fehlervermeidung: Formularfelder benötigen Labels, und Fehler müssen in Textform beschrieben werden. Funktionen wie Autocomplete helfen Nutzern zusätzlich.
  • Flash-Nachrichten: Inhalte wie Slider oder Flash-Messages müssen anhaltbar, abschaltbar und vom Screenreader erfassbar sein.
  • Visuelle Reize: Elemente dürfen nicht mehr als dreimal pro Sekunde aufblitzen, um Anfälle oder körperliche Reaktionen zu vermeiden.

Verständlichkeit

  • Textgestaltung: Inhalte sollen lesbar und verständlich sein, mit klaren Überschriften und aussagekräftigen Linktexten. Abschnitte in anderen Sprachen müssen mit dem lang-Attribut gekennzeichnet sein.
  • Vorhersehbarkeit: Die Darstellung und Steuerung der Website muss konsistent bleiben, ohne unerwartete Inhaltswechsel.
  • Fehlerbehandlung: Nutzer werden durch hilfreiche Fehlermeldungen unterstützt, die erklären, wie Probleme zu beheben sind.

Robustheit

  • Zukunftssicherheit: Websites müssen kompatibel mit aktuellen und zukünftigen Browsern und assistiven Technologien sein.
  • Saubere Code-Struktur: HTML muss korrekt verschachtelt und mit eindeutigen Attributen versehen sein. Dynamische Inhalte müssen von Screenreadern erfasst werden.

Anpassungen von Dokumenten und Onlineshops

Auch bei PDF-Dokumenten gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Metadaten: Müssen hinterlegt sein.
  • Logische Struktur: Elemente müssen in der korrekten Lesereihenfolge angeordnet sein.
  • Barrierefreie Tags: Dokumente benötigen korrekte Auszeichnungen, und Tabellen müssen mit Eigenschaften versehen sein, die von Screenreadern gelesen werden können.

In Online-Shops sind zudem Vorlesefunktionen, Kontrastanpassungen, Farbmodi (z. B. Graustufen) und zoomfähige Inhalte erforderlich.

Ausnahmen und Anwendungsbereich

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro auf EU-Ebene sind von diesen Anforderungen ausgenommen. Für alle anderen Unternehmen gelten jedoch strenge Vorgaben, um Barrierefreiheit gemäß der Norm EN 301 549 sicherzustellen.

Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung

Die Nichtbeachtung der Barrierefreiheitsvorgaben kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Rückruf oder Einstellung des Produkts bzw. der Dienstleistung.
  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.